Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
II. Angebote und Abschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Abbildungen in unseren Prospekten sind unverbindlich.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. In Zweifelsfällen hat die schriftliche Auftragsbestätigung Vorrang. Die Preise verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ab Herstellerwerk ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer.
III. Lieferung und Lieferverzug
- Lieferungen erfolgen ab Werk einschließlich Verpackung. Für Kleinaufträge unter EUR 150,-/netto berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von EUR 15,– pro Auftrag.
- Wir sind bestrebt, Lieferfristen einzuhalten. Die von uns genannten Termine und Fristen sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sind im Einzelfall mit dem Besteller ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart, so beziehen sie sich auf den Abgang der Ware ab Werk. Lieferfristen beginnen nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten des Bestellers, wie z.B. Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen und auch nicht vor der Leistung vereinbarter Anzahlungen.
- Höhere Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Rohstoff-, Waren- oder Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, berechtigen uns, den Liefertermin oder die Lieferfrist entsprechend zu verschieben oder, sofern durch vorgenannte Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen.
- Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen und auch entsprechend abzurechnen. Porto- und Versandkosten werden bei jeder Teillieferung berechnet.
- Ist die Ware auf Abruf verkauft, so hat der Abruf innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden noch nicht abgenommene Mengen automatisch geliefert und in Rechnung gestellt.
- Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10% (in Worten: 10 v. Hdt.) eines jeden Auftrages vor. Bei Sonderanfertigungen (Konfektionierungen) und bei bedruckter Ware behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 20% (in Worten: zwanzig v. Hdt.) eines jeden Auftrages vor.
- Die Rückgabe von verkaufter und einwandfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Sonderbedingungen für Kunststoff-Erzeugnisse: Käufer und Verkäufer unterwerfen sich der GKV Prüf- und Bewertungsklausel für (Hochdruck-) Polyäthylen-Folien und Erzeugnisse daraus, aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Verpackungsfolien aus Kunststoff im GKV:
Blatt I: Ausgabe Januar 1988
Blatt II: Ausgabe September 1990
Blatt III u. IV: Ausgabe Januar 1992
VI. Beanstandungen und Mängelrügen
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel spätestens 6 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Die Ware muss sich noch im Zustand der Anlieferung befinden; insbesondere darf sie noch nicht verarbeitet sein. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
VII. Haftung und Gewährleistung
- Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Garantiefristen für verschiedene Produkte sind auf den jeweils geltenden technischen Merkblättern festgelegt. Unsere Produkte unterliegen abhängig von Art und Dauer ihres Einsatzes einem Alterungsprozess. Für Verschleißerscheinungen wird keine Haftung übernommen. Kosten die uns durch unberechtigte Rücksendungen entstehen, stellen wir in Rechnung.
- a) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Besteller nur verlangen, wenn wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben oder Ersatzlieferung zu leisten, oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen gilt. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Ware auf unser Verlangen zum Zweck der Nachbesserung zuzusenden. Die Ware muss ordnungsgemäß – nach Möglichkeit im Originalkarton – verpackt sein. Die Kosten für die Versendung gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist; andernfalls sind sie von dem Besteller zu tragen.
b) Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften werden von der unter Ziff. VII. 1.a) getroffenen Regelung nicht berührt. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ausgeschlossen sind jedoch außerhalb der Zusicherung liegende Mangelfolgeschäden, die nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen wären.
c) Für Ware, die von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, leisten wir keine Gewähr, wenn der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn unsere Hinweise über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt worden sind.
d) Keine Gewährleistung übernehmen wir für nicht neue Ware, II A-Ware und Sonderposten.
e) Ware, für die wir Ersatz leisten, geht in unser Eigentum über.
- a) Auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organmitglieder und leitenden Angestellten unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei nicht leitenden Angestellten haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und dies auch nur unter Voraussetzung, dass wesentliche vertragliche Pflichten verletzt wurden und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
b) Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen liefernden oder leistenden Betriebes. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten, auch für solche aus Wechseln und Schecks, ist nach unserer Wahl Singen Hohentwiel. Jedoch haben wir das Recht, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Abkommen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.